Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt ab sofort Fördermittel zur Finanzierung neuer Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung zur Verfügung. Gefördert werden aber nicht nur Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung sondern auch in der betrieblichen Kindertagespflege, der betrieblichen Kinderbetreuung in Ausnahmefällen und der betrieblichen Ferienbetreuung. Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre bereitgestellt, um die Startphase zu erleichtern.

Das Förderprogramm “Betriebliche Kinderbetreuung” ist Teil des Unternehmensprogramms “Erfolgsfaktor Familie”. Es richtet sich an Arbeitgeber in Deutschland und regt besonders die Kooperation von kleineren und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern ist möglich, d.h. die Kinderbetreuung kann von auch von Trägern durchgeführt werden, um die Unternehmen bei der Organisation von Kinderbetreuung zu entlasten.

Für einen neugeschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz können pro Monat bis zu 400 EUR als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt werden. Für neu geschaffene Plätze in der betrieblichen Ferienbetreuung, die ebenfalls von Trägern durchgeführt werden kann, wird als Zuschuss zu den Ausgaben eine Förderung in Höhe von bis zu 25 EUR pro Ganztagsplatz und Tag gewährt.

Zur Umsetzung des Programms hat das BMFSFJ eine Servicestelle Betriebliche Ferienbetreuung eingerichtet. Über die kostenlose Hotline können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen, Anbieter von Ferienbetreuung und alle Interessierten über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen informieren.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.erfolgsfaktor-familie.de/das-foerderprogramm-betriebliche-kinderbetreuung.html

Hotline:
Telefon: 0800-0009838 (kostenlos)
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
sowie Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr

Mail:
kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de