Versicherungsfragen
Unfallversicherung Ferienbetreuung gehört zum Freizeitbereich. Freizeitaktivitäten unterliegen – im Unterschied zur Betreuung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen – nicht dem gesetzlichen Unfallver-sicherungsschutz. Viele Unfallfolgen wie Verletzungen oder Brüche sind durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckt (Kranken- und Krankenhausbehandlung). Für bestimmte Leistungen bei …

