Ab 1. April 2024 wird die Berechtigung auf den ErlangenPass erweitert. Dafür wird der ErlangenPass “mit Berechnung” eingeführt. Es können nun auch Menschen, die knapp über den Einkommensgrenzen zum Erhalt von Sozialleistungen wie beispielsweise Bürger- oder Wohngeld liegen und trotzdem wenig Geld zur Verfügung haben, vom ErlangenPass profitieren.

Wenn Sie zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie selbst eine erste Einschätzung vornehmen, ob Sie evtl. trotzdem die Berechtigung für den ErlangenPass haben. Nutzen Sie dafür den Online-Rechner: erlangen.de/ep-rechner

Anschließend können Sie direkt online einen Antrag stellen: erlangen.de/ep-antrag

Hier finden Sie die Einkommens- und Vermögensgrenzen und welche Belastungen berücksichtigt werden: erlangen.de/erlangenpass
Maßgeblich ist bei der Berechnung das Nettoeinkommen des Vormonats. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.

Der Antrag kann aber auch weiterhin in Papierform gestellt und in der Zentralen Stelle Bildung und Teilhabe / ErlangenPass nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminvereinbarung) oder im Rathaus am Infotresen abgegeben werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale Stelle Bildung und Teilhabe / ErlangenPass ab 1. April 2024 unter der Sammelrufnummer 09131/86-2929 bzw. per Email unter but-erlangenpass@stadt.erlangen.de zur Verfügung.