Kindererziehung, Pflege und Beruf oft gleichzeitig

Unsere Gesellschaft wird älter. Die Prognosen für die gesellschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten sprechen von weniger Geburten und einen deutlich höheren Anteil von älteren Menschen in unserer Gesellschaft. Auf der einen Seite steigt die Lebenserwartung bedingt durch den medizinischen Fortschritt stetig an, auf der anderen Seite wird es zukünftig auch mehr Pflegebedürftige geben. Außerdem wird die Zahl der Menschen zunehmen, die sich sowohl um die Erziehung ihrer Kinder als auch um die Pflege der Eltern kümmern. Mütter sind bei der Geburt ihrer Kinder älter wie früher, weil sie oft erst beruflich etabliert sein wollen, bevor sie an das Kinderkriegen denken. Somit leistet die Altersgruppe der 40 bis 55-jährigen oft Kindererziehung und Pflege von Angehörigen gleichzeitig oder dicht nacheinander – und das meist neben der Berufstätigkeit.

Vereinbarkeit Pflege und Beruf – gesetzliche Möglichkeiten

Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem zeitliche Flexibilität, aber auch Rechtssicherheit über ihre Ansprüche. Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit, Kündigungsschutz, Lohnersatzleistungen sowie auch Möglichkeiten für zinslose Darlehen. Das Pflegeunterstützungsgeld und die neuen Regelungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollen für pflegende Angehörige mehr Flexibilität bringen sowie eine finanzielle Abfederung der Lohneinbußen. Lesen Sie mehr darüber in den Publikationen des Bundesfamilienministeriums „Bessere Vereinbarkeit von Familien – Pflege und Beruf”,Broschüre und Flyer unterwww.bmfsfj.de/Publikationen

Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2017

Ab 01.01.2017 wird die Pflegeversicherung grundlegend erneuert. Das Pflegestärkungsgesetz II definiert neu, wer Pflege braucht, und stellt auf ein neues Begutachtungsverfahren um. Künftig wird es statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Damit soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert werden und geistigen Einschränkungen, wie zum Beispiel Demenz, besser Rechnung getragen werden. Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Änderungen ab 01.01.2017 finden Sie unter dem Link https://www.test.de/Pflegeversicherung-Das-aendert-sich-ab-2017-4876898-0/

Beratung für pflegende Angehörige

Die trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle der Stadt Erlangen sowie andere Fachberatungsstellen bei Trägern oder Vereinen bzw. auch die gesetzlichen Krankenkassen beraten pflegende Angehörige – mehr Informationen dazu auf dieser Webseite unter dem Reiter „Senioren/Pflege in Erlangen”. Bei diesen Stellen werden Sie auch über die Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2017 informiert.

Betriebliche Pflegelotsen

Wenn ein Pflegefall in der Familie plötzlich eintritt, sind Angehörige gefordert oder auch überfordert. Sie brauchen schnell Information, Rat, Hilfe und Unterstützung. Neben den genannten Pflege-Fachberatungsstellen, können in dieser Situation auch betriebliche Pflegelotsen weiter helfen.

Da drei Vierteil aller Angehörigen, die einen Pflegefall im persönlichen Umfeld haben, berufstätig sind, können geschulte betriebliche Pflegelotsen als erste „pflegekompetente” Ansprechpartner im betrieblichen nahen Umfeld, erste Hinweise und Informationen geben. Sie wissen, welche Schritte im Pflegefall zu tun sind, kennen die arbeitsrechtlichen Regelungen der Pflegegesetze und beraten zu Entlastungsmöglichkeiten. Sie bieten schnelle erste Orientierung im „Pflegedschungel” und „lotsen” weiter zu den spezifischen Fachberatungsstellen. Sie helfen auf diese Weise Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unternehmen, die im Betrieb einen Betrieblichen Pflegelotsen anbieten, profitieren dabei sowohl von dem Pflege-Fachwissen im Betrieb als auch von zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in schwierigen Situationen von ihnen unterstützt werden.

Pflegesensible Arbeitszeiten

Um Erwerbstätige mit Pflegeaufgaben zu befähigen, die beruflichen Anforderungen mit der Pflegeverantwortung und ihren Familienleben zu vereinbaren, bedarf es vor allem eine pflegesensible Gestaltung der Arbeitszeiten als zentrale berufliche Rahmenbedingung.
Wie diese aussehen kann – damit beschäftigt sich eine empirische Studie des Instituts für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften (ifes) der Westfälisch-Wilhelmsuniversität Münster und sowitra, dem Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer, Berlin, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung (hbs). Die möglichen Gestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation für pflegende Angehörige betreffen demnach nicht nur die Ausgestaltung der Arbeitszeiten im engeren Sinne, sondern auch die Arbeitsorganisation innerhalb der Unternehmen sowie die Betriebskultur, nämlich das soziale Miteinander innerhalb des Unternehmens.
Die Ergebnisse der für betriebliche Akteure interessanten Studie können Sie in der Broschüre “Vereinbarkeit von Beruf und Pflege” des BMFSFJ nachlesen.

Leitfaden “Beruf, Wissenschaft und Pflege vereinbaren” des Familienservices der Universität

Der Familienservice der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und des Universitätsklinikums Erlangen hat einen neuen Leitfaden mit vielen Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf, wissenschaftlichem Arbeiten und Pflege heraus gegeben. Der Familienservice ist Partner im Erlanger Bündnis für Familien.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird in den kommenden Jahren das Thema Pflege von Angehörigen verstärkt in den gesamtgesellschaftlichen Fokus rücken. Immer mehr Menschen müssen neben ihrer Berufstätigkeit die Pflege eines Familienangehörigen bewältigen. Anders wie das Thema Kinderbetreuung ist die Pflege von Angehörigen jedoch vielfach noch ein Tabuthema, über das Beschäftigte im Arbeitsumfeld nicht gerne reden.

Universität und Uni-Klinikum möchten ihre Mitarbeiter/innen bestmöglich bei diesem Thema unterstützen. Der Familienservice bietet Einzelberatungen sowie erste Informationen in der neuen Broschüre “Beruf, Wissenschaft und Pflege vereinbaren” an. Sie gibt einen guten ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten sowie Beratungsstellen und Anlaufstellen in der Region. Außerdem gibt es für Beschäftigte der Universität und des Uni-Klinikums auch die Möglichkeit an einer regelmäßig stattfindenden Gesprächsgruppe von Beschäftigten, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, teilzunehmen.

Hier finden Sie die neue Broschüre: