Die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten treffen Familien besonders hart. Zur Entlastung des Familienbudgets können Familien mit geringem oder mittleren Einkommen den Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung der Familienkasse neben dem Kindergeld, die extra beantragt werden muss.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet und richtet sich in der Höhe nach dem Einkommen und Unterhaltskosten der Eltern. Er beträgt maximal 250 EUR pro Kind.

Gut zu wissen: Sie können mit dem Online-Tool “KiZ-Lotse” prüfen , ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Sie können online auch eine Videoberatung zum Anspruch auf den Kinderzuschlag buchen.

Zum KiZ-Lotsen: familienkasse-kinderzuschlag