Ab Oktober können Familien mit kleinem Einkommen und Familien mit Angehörigen, die eine Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen, um sich von den enormen Belastungen durch die Pandemie zu erholen. Berechtigte Familien müssen für ihren Aufenthalt im Rahmen der “Corona-Auszeit” nur etwas zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tagen bis Ende 2021 und bis zu sieben Tage im Jahr 2022.

So können Familien die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen

  • Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
    Erfüllt Ihre Familie die Voraussetzungen? Gilt Ihr vorhandenes Familieneinkommen als kleines Einkommen? Das können Familien mit einem kurzen Online-Check prüfen.

Beispiele für Einkommensgrenzen:
1. Beispiel: Paar mit zwei Kindern (3 und 8 Jahre alt): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.
2. Beispiel: Paar mit einem Kind (3 Jahre): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 4340 Euro brutto im Monat.
3. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 14 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 4958 Euro brutto im Monat.
4. Beispiel: Alleinerziehender mit einem Kind (6 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 3466 Euro brutto im Monat.

  • Schritt 2: Urlaubsziel finden
    Auf einer Deutschlandkarte finden Sie die Familienerholungsstätten, in denen Sie eine vergünstigte Ferienzeit buchen können. Sie kommen auf den Internetauftritt der jeweiligen Familienerholungseinrichtung und können von dort aus eine Buchungsanfrage starten.

Den Online-Check zu den Voraussetzungen, die Deutschlandkarte mit den Familienerholungsstätten und wichtige Fragen und Antworten zur Corona-Auszeit finden Sie hier:

BMFSFJ-Corona-Auszeit

Außerdem berät eine kostenlose Hotline Familien zu ihren Fragen zur Corona-Auszeit unter der Telefonnummer: 0800 866 11 59. Die Sprechzeiten finden Sie hier: BMFSFJ-Hotline