Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde beschlossen, dass jedes Kind, für das in 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, der Kinderbonus in Höhe von 300 € gezahlt wird, um Familien auf Grund der Corona-bedingten Belastungen finanziell zu unterstützen.

Der Bonus wird in zwei Raten zu jeweils 150 € mit dem Kindergeld ausgezahlt. Für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden jeweils im September und Oktober 150 Euro zusätzlich mit dem Kindergeld ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt.

Auch Familien im SGB-II-Bezug und Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, erhalten den Kinderbonus ohne Anrechnung auf diese Leistungen. Der Kinderbonus wird beim Kinderzuschlag, beim Wohngeld und bei der Ermittlung des Eigenanteils bei den Kita-Gebühren ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556 .