Für Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Familien erhalten mehr zeitliche Freiräume und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen wird weiter unterstützt nach den Wünschen und Vorstellungen der Eltern. Außerdem sollen Eltern von Frühchen länger Elterngeld erhalten und es gibt zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen.

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern, beispielsweise

  • wird die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht
  • der Partnerschaftsbonus (parallele Teilzeit beider Eltern) wird nochmals erweitert, vereinfacht und flexibler gestaltet
  • sind bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld bei Frühgeburten möglich, abhängig davon, wie weit der tatsächliche Geburtstermin vor dem errechneten Termin liegt.

Ausführliche Informationen zum verbesserten Elterngeld finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums hier.