Mit der Neuregelung zum erweiterten Kinderkrankengeld will die Bundesregierung berufstätige Eltern in der Pandemie unterstützen. Mit dem neuen Gesetz soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.

Neu ist auch, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch dann besteht, wenn das Kind zwar nicht krank ist, jedoch zu Hause betreut werden muss, weil der Unterricht pandemiebedingt nicht als Präsenzunterricht stattfindet oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot nur eingeschränkt möglich ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Auch wenn ab 22.02.21 teilweise Schulen und Kitas wieder öffnen, kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen des Regelbetriebs kommen, wenn beispielsweise örtlich der Inzidenzwert von 100 überschritten wird oder wenn sowieso nur Wechselunterricht stattfindet – daher bleibt die Neuregelung des Kinderkrankengeldes weiterhin relevant.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Weitere Informationen zur Neuregelung, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie unter Familienpakt.bayern.de.